Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.regiondo.com und alle seine Subdomains
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Dienste
Im Rahmen unserer Erklärung zur Barrierefreiheit möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, inwieweit der/die nachfolgend beschriebene(n) Dienst(e) den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG) entsprechen.
Informationen über den Dienstanbieter
Regiondo GmbH
Karlsplatz 3, 80335 München
+49 (0) 89 / 21 09 47 37
support@regiondo.com
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Regiondo GmbH bietet für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung Software as a Service an und stellt eine App zur Verfügung, um Tickets online zu verkaufen, Buchungen zu verwalten und sich mit führenden OTAs zu verbinden
Konformitätsstatus mit den Anforderungen
Der vorgenannte Dienst ist weitgehend konform mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Zurzeit wird eine kontinuierliche Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit angestrebt, um festgestellte Mängel zu beseitigen. Während große Teile der Webseiten und der mobilen Anwendung bereits die geltenden Anforderungen an die digitale Zugänglichkeit erfüllen, arbeiten wir an der vollständigen Einhaltung:
- Tastaturbedienbarkeit: Sicherstellung, dass alle interaktiven Elemente über die Tastatur bedienbar sind, Beseitigung von Fallen und Unterstützung der Navigation für Komponenten wie Dropdowns und Modals.
- Sichtbare Fokus-Indikatoren: Bereitstellung klarer, kontrastreicher Umrisse für alle fokussierbaren Elemente zur Unterstützung der visuellen Navigation.
- Semantische Struktur und Rollen: Verwendung semantischer HTML-Elemente und geeigneter WAI-ARIA-Rollen.
- Farbkontrast: Gewährleistung eines Mindestkontrastverhältnisses von 4,5:1 für Text und 3:1 für großen Text oder Icons, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
- Textalternativen für Bilder: Bereitstellung von aussagekräftigem Alt-Text für informative Bilder und Kennzeichnung dekorativer Bilder mit
alt=""
. - Zugänglichkeit von Formularen: Sicherstellen, dass Eingaben sichtbare oder programmatische Beschriftungen haben.
- Dynamische Inhaltsaktualisierungen: Ankündigung von Änderungen mithilfe von ARIA-Live-Regionen und Verwaltung von Fokusaktualisierungen für Screenreader-Nutzer.
- Zielgröße für Berührungen: Sicherstellen, dass alle interaktiven Elemente die Mindestzielgröße von 44×44 Pixel erfüllen.
- Bewährte ARIA-Praktiken: Genaue Verwendung von ARIA-Attributen und nur dann, wenn semantisches HTML unzureichend ist.
Die Kriterien sind die Erfolgskriterien der internationalen Zugänglichkeitsstandards, die Standards von WCAG 2.2 und die europäische Norm EN 301 549.
Streitschlichtung
Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website oder mobile Anwendung noch nicht überall den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wird als neue Anstalt des öffentlichen Rechts am 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, ihre Arbeit aufnehmen.
Sie können die Marktaufsichtsbehörde unter folgender Adresse kontaktieren:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de